„In einer Welt, die überflutet wird von belanglosen Informationen, ist Klarheit Macht.“ 

- Yuval Noah Harari

Grundgesetz (Verschwörungstheorie)

Eine Reihe von Verschwörungstheorien asserieren, der Bundesrepublik Deutschland fehle eine gültige Verfassung. Wie sie das begründen, ist unterschiedlich, ihnen allen gemein ist die Auffassung, dass das deutsche Grundgesetz keine Verfassung darstelle.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 erlassen und trug schon damals den Beinamen „Verfassung der Deutschen“. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz auch offiziell zu der Verfassung des gesamten deutschen Volkes, siehe hierzu die definierende Präambel, welche ausdrücklich besagt: „dieses Grundgesetz [gilt] für das gesamte deutsche Volk.“

1. GG-Artikel

1.1. Artikel 146 GG

Am liebsten ziehen Verschwörungstheoretiker den 146.ten Artikel des Grundgesetzes heran:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dieser Artikel wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsprozesses geändert und stellt als erstes die Wirksamkeit des Grundgesetzes für die gesamtdeutsche Staatsbevölkerung fest. Als zweites ermöglicht er das Erlassen einer neuen, das Grundgesetz ggfs. ersetzenden Verfassung durch Volksabstimmung. Das heißt, unser Grundgesetz kann jederzeit von einer neuen Verfassung abgelöst werden, was nicht bedeutet, dass das aktuell gültige Grundgesetz keine Verfassung bzw. unwirksam wäre, oder dass die Neugestaltung der Verfassung verpflichtend sei.

Im besagten Paragraph wird dem Volk die Möglichkeit geschaffen, dass es sich eine neue Verfassung geben kann, jedoch nicht, dass es dies muss oder die alte Verfassung keine wäre. Im Übrigen ist unser Grundgesetz mit einer sogenannten „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 III GG.) versehen, welche uns bestimmte Prinzipien wie Deutschlands Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit oder Deutschland als Republik, die dem Menschen eine Würde a priori zuspricht, garantiert. Auch eine etwaige Neugestaltung der Verfassung würde den Grenzen dieser Ewigkeitsklausel unterliegen und bestimmte Grundprinzipien des GG nicht beseitigen können.

1.2. Artikel 120 GG

Artikel 120 GG. regelt die Besatzungskosten, die von Deutschland infolge des 2. Weltkrieges getragen werden mussten. Verschwörungstheoretiker meinen daraus entnehmen zu können, dass Deutschland immer noch besetzt und / oder nicht vollständig souverän sei. Dabei wurde mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages die Besatzung der Bundesrepublik endgültig beendet und Deutschland muss seitdem keinen Cent Besatzungskosten mehr zahlen. D.h. Art. 120 GG. entfaltet keine Wirkung mehr, weil wir eben kein besetztes Land mehr sind. Man könnte den Artikel streichen, da er wahrhaft überholt ist, eben deshalb macht es aber auch keinen faktischen Unterschied, wenn er drinsteht - und sagt nichts über eine vermeintlich fehlende Souveränität der Bundesrepublik aus.

1.3. Artikel 25 GG

Eher selten hört man von Art. 25 GGlaut dem die allgemeinen Regeln des Völkerrechts scheinbar vor allen anderen Gesetzen Geltung besitzen. Bedeutet das nicht, dass die Haager Landkriegsordnung und andere völkerrechtliche Verträge über dem Grundgesetz stehen? Nein, diese Argumentation übersieht zweierlei: Erstens ist das HLKO keine allgemeine Regel des Völkerrechts, weil es wie alle Kriegsvölkerrechte ein völkerrechtlicher Vertrag ist, dessen Überführungsmöglichkeit in nationales Recht sich nach den speziellen Regelungen des Grundgesetzes richtet (Art. 59 II).

Zweitens sind auch allgemeine Regeln des Völkerrechts dem Grundgesetz nachgeordnet und nicht etwa andersherum. Allgemeines Völkerrecht ist „viel weniger“ als man annehmen könnte, vor allem wird allgemeines Völkerrecht nicht durch völkerrechtliche Verträge kodifiziert (d.h. u.a. die HLKO kann aus rein sprachlichen Gründen nicht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gezählt werden)! Das Völkerrecht schlägt sich jedoch nahezu vollständig in internationalen Verträgen und Abkommen nieder, weswegen für die allgemeinen Regeln des Völkerrechts in der Realität nur wenig Platz bleibt. Eine genauere Exegese des Artikels 25 GG offenbart, genau jener Artikel sagt aus: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht) stehen über den Gesetzen, aber unter dem Grundgesetz (Artikel 25 GG).

2. In freier Entscheidung?

Kommen wir noch einmal auf Artikel 146 GG zurück. Dort heißt es: "Dieses Grundgesetz […] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Das deutsche Volk aber hat sich seine Verfassung, das Grundgesetz, nie selbst in freier Entscheidung gegeben, es wurde ihm vom US-Außenminister James Baker aufoktroyiert. So zumindest argumentieren einige VT´ler. Stimmt das? Fehlt unserem Grundgesetz die demokratische Legitimation und ist es daher ungültig?

Nein und Nein. Das Grundgesetz kann und wird vom Volk bzw. von seinen Repräsentanten durchaus gestaltet, wie etwa 1990, als es mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag abgeändert wurde. So wurde das Grundgesetz über die Jahrzehnte immer wieder bestätigt und hat sich auch bewährt, eine Volksabstimmung über sie sehen daher viele als überflüssig an. Und wie gesagt, Artikel 146 GG gilt unter vielen sowieso als obsolet.

3. Funktionalität der Verfassung

Am Ende sei noch darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz nicht nur juristisch, sondern auch faktisch die Rolle einer deutschen Verfassung ausfüllen kann. Auf funktionaler Ebene regelt eine Verfassung die:

·         Staatsorganisation

·         Territoriale Gliederung

·         Beziehung zu anderen Staaten

·         Und konstituiert meist die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte.

Und genau dies bewerkstelligt das Grundgesetz. 

4. Verweise

  • Souveränität: Eine weitere VTler-Behauptung, die drei Elemente Staatsvolk, Staatsgebiet und Verfassung seien notwendige oder hinreichende Bedingungen für einen Staat, ist schlicht und ergreifend inkorrekt. Da braucht man kein Juristenkauderwelsch zu durchschauen, es reicht ein einfacher Blick in Georg Jullineks „Allgemeine Staatslehre“. Dort beschreibt er seine 3-Elemente-Lehre, nach der für einen Staat konkret erforderlich sind: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Eine Verfassung ist somit nicht unbedingt erforderlich, um einen Staat zu konstituieren. Außerdem ist das Grundgesetz ja die Verfassung des deutschen Staates.

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Kommentare: 5
  • #5

    RLBgt (Dienstag, 12 März 2019 13:03)

    Von Anfang bis Ende steht hier eine ahnungslose Theorie von Souveränität und Besatzungskosten. Es existiert keine vollständige Souveränität Deutschlands und Stationierungskosten werden immer noch vom Bund bezahlt. Es gibt heute noch US-Militärbasen in Ramstein, Mannheim, Wiesbaden, Pirmasens, Stuttgart, Baumholder und in anderen deutschen Städten. Erst im Jahre 2099 erhält das immer noch besetzte Deutschland seine Hoheitsrechte und Souveränität zuruck - vorher nicht!

  • #4

    Kontrapropaganda (Montag, 24 September 2018 17:29)

    Es hat schon seinen Grund weshalb das mit den Besatzungskosten im Artikel 120 GG bisher nicht gestrichen worden ist.
    Deutschland ist auch weiterhin besetzt, hat KEINEN Friedensvertrag (2+4 Vertrag ist ausdrücklich KEIN solcher) und ist in der UN Charta auch weiterhin als Feindstaat geführt, zusammen mit Japan.

    Besatzungskosten:
    "Das US-Militär ist gut versteckt in den fast 3000 Seiten Bundeshaushalt. Im Einzelplan 12 etwa, dem Budget des Verkehrsministeriums, im Kapitel 12.15, Titel 632.03, unter der Überschrift "Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes entstehenden Kosten"
    Unter diesem Etat hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro Subventionen an die Amerikaner abgerechnet. Doch das sind nicht die einzigen Kosten: Addiert man die Summe der Ausgaben für die US-Streitkräfte im Bundeshaushalt zwischen 2003 und 2012, erhält man etwa eine Milliarde Euro."

    Quelle:
    http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-deutschland-zahlt-millionen-fuer-us-militaer-1.1820318

  • #3

    Der ahnungslose Steffen (Mittwoch, 22 August 2018 15:36)

    von allen idiologischen Kampfbegriffen bereinigt, liest sich ihre Argumentation als lückenhaft und teils unlogisch. Letztendlich nichts weiter als ein respektabler Versuch dem Kern der Argumentation durch Auseinandersetzung mit der Form statt Inhalt zu begegnen. Deshalb auch von mir nur die Kritik an der mit homöopathischen Inhalten gefüllter Form ihrerseits. Ich bin überzeugt Sie meinen es von tiefsten Herzen gut. Genauso wie in vielen Systemen vorher die Leute aus tiefster Überzeugung für dieses stritten.

  • #2

    WissensWert (Montag, 01 August 2016 02:36)

    Wer posaunt "only god can judge me",
    steht ideologisch beim IS und gegen das Grundgesetz.

  • #1

    WissensWert (Freitag, 29 Juli 2016 19:09)

    http://www.sapereaudepls.de/was-darf-ich-hoffen/religion/islam/

    Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern auch ein totalitäres, von Männern beherrschtes gewalttätiges Rechtssystem (s. Sure 5 (Al-Maida), Vers 33). Der Islam ist darüber hinaus eine politische Anschauung, die aus Versen des Koran, aus dem Leben des Propheten und aus anderen Überlieferungen abgeleitet wird. Dem stelle ich die demokratische Verfassung (Deutschlands) und die Zivilordnung entgegen. Die Demokratie ist ein großes Geschenk sowohl in Deutschland als auch in meinem Herkunftsland, der Türkei. In beiden Ländern, so scheint es mir, wird nicht ausreichend erkannt, wie kostbar dieses Geschenk ist.


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