„In einer Welt, die überflutet wird von belanglosen Informationen, ist Klarheit Macht.“ 

- Yuval Noah Harari

Empörung (Willensfreiheit)

Angenommen, das Gefühl der Empörung ließe sich auf einer Skala von 1 (niedrig) bis 10 (sehr hoch) bewerten. Wie hoch wäre wohl unser Empörungsniveau in den folgenden Fällen?

1.    In Dorf X wurde ein 10-jähriges Mädchen vom Blitz erschlagen.

2.    In Dorf Y wurde ein 10-jähriges Mädchen von einem Hund totgebissen.

3.    In Dorf Z wurde ein 10-jähriges Mädchen von einem Menschen ermordet.

Unsere Gesellschaft würde die Fälle (1) bis (3) sehr unterschiedlich bewerten. In Fall (1) dürfte das Empörungsniveau nahe Null liegen, insofern das Gewitter unvorhersehbar aufkam und niemand das Mädchen hätte retten können. Denn dann gäbe es schlichtweg keinen Adressaten für die Empörung, das Wetter kam schicksalhaft und hätte nicht anders handeln oder entscheiden können. Etwas anders sieht es in Fall (2) aus, hier darf eine Empörung zwischen eins und zehn erwartet werden. Der Empörungsgrad steigt an, wenn davon ausgegangen wird, dass der Hundehalter den Hund besser beaufsichtigen oder erziehen hätte können. Einige mögen auch gegenüber dem Hund selbst mehr Empörung empfinden als noch gegenüber dem Gewitter, insofern der Hund nicht mit derselben naturgesetzlichen Notwendigkeit das Mädchen hätte umbringen müssen. Am höchsten dürfte das Empörungsniveau aber in Fall (3) ausfallen. Der Mörder war Urheber seiner Handlung, er besaß Kontrolle über sie und hätte sie alternativ auch nicht ausführen können, insofern erwarten wir für Fall (3) bei einen allgemeinen Empörungswert von 10.

Jetzt stellen wir uns aber vor, der Mensch besäße definitiv keinen freien Willen und die Gesellschaft hätte das auch erkannt und verinnerlicht. Dann würde unsere Empörung für Fall (3) vermutlich nicht höher liegen als für Fall (1). Sowohl das Gewitter als auch der Hund und der Mensch haben mit Notwendigkeit gemordet und wir werden es als nicht vernünftig erachten, sich über ein Jemand zu empören, der überhaupt nicht anders konnte als er tat.

In früheren Zeiten war das Verhältnis des Menschen zu Gewittern ein anderes, ein hoch emotionales. Starb jemand durch einen Blitz, so traf ihn der Zorn der Götter. Er oder sein Volk hatten Schuld auf sich geladen, Verfehlungen begangen, keine oder nicht ausreichend Opfer gebracht. Da der Mensch keine Kontrolle über das Wettergeschehen hatte und seine determinierten Gesetzmäßigkeiten nicht verstand, blieb ihm nur die Furcht, Empörung gegenüber den Gewalten des Blitzes und des Donners wären auch sinnlos gewesen. Heute gibt es keinen inneren Aufruhr, keine Furcht vor unberechenbaren Himmelsgöttern und Dämonen am Firmament; unser Verhältnis zu Blitz und Donner ist vollkommen neutral geworden, denn wir haben sie als Vorgänge der Natur verstanden. Eine solche Wandlung unserer emotionalen Einstellung und Bewertung könnte es einmal auch in unserem Verhältnis zu kriminellen Tätern geben, falls sich die Auffassung einstellt, dass dieser mit derselben Notwendigkeit morden musste wie ein moralisch schuldunfähiges Gewitter.

leicht abgeändert von: sherfolder

Hinweis: Es wird nicht argumentiert, dass sich eine Gesellschaft bei Wahrheit des Determinismus so verändern sollte, das wäre ein faules Argument. Dies würde voraussetzen, dass die Menschen So-oder-so-handeln können, was durch den Determinismus ausgeschlossen ist. Die Argumentation bezieht sich lediglich auf die faktisch Frage, wie sich eine Gesellschaft verändern würde, wenn sie nicht mehr an einen freien Willen glauben sollte.

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