Gestern Abend wurde in der ARD der Film „Terror“ des Regisseurs Lars Krause gezeigt, der wiederum auf dem gleichnamigen Theaterstück von Ferdinand von Schirach beruht. Die Handlung ist schnell zusammengefasst:
Ein Passagierflugzeug wird in Deutschland von Terroristen gekapert und soll über dem Münchner Olympiastadion zum Absturz gebracht werden. Die Passagiermaschine wird von einem Kampfflugzeug abgeschossen und dessen Pilot wegen 164-fachem Mord vor Gericht gestellt. Dieser handelte gegen den ausdrücklichen Befehl seiner Vorgesetzten, denn das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit das Gesetz, das einen Abschuss gesetzlich erlauben wollte, vor allem mit dem Verweis auf den Artikel 1 des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, gekippt. Im Theaterstück bzw. im Film wird die Gerichtsverhandlung gezeigt, am Ende dürfen die Zuschauer als virtuelle Schöffen über das Urteil für den Piloten abstimmen: „Schuldig“ oder „Nicht schuldig des Mordes“.
Damals nach der Theateraufführung und gestern nach dem Film fiel die Entscheidung der Zuschauer eindeutig aus: „Nicht schuldig“. Da der Film gleichzeitig sowohl in Österreich als auch in der Schweiz ausgestrahlt wurde, erfuhr man nach dem Film in der Diskussion bei Plasberg das Votum in allen drei Staaten: 86% sowohl in Deutschland als auch in Österreich und 84% in der Schweiz plädieren für den Freispruch. Nach dem Theaterstück war seinerzeit das Urteil nicht ganz so deutlich – die Zusammensetzung des Theaterpublikums war sicher eine andere als beim Fernsehen und die (gefühlte?) Bedrohung durch den Terrorismus hat vielleicht auch weiter zugenommen.
Sowohl der Autor Ferdinand von Schirach, der zugleich studierter Strafrechtler ist, als auch der Regisseur Lars Krause plädieren für „schuldig“. Die Mehrzahl der Zuschauer hingegen, „aus dem Bauch heraus“ oder moralisch, für „nicht schuldig“. Ich spüre diese Ambivalenz sogar in mir, also ein und derselben Person. Hätte ich als Zuschauer abgestimmt, dann für „nicht schuldig“, als Richter bzw. als Kenner der Rechtslage hätte ich selbstverständlich auf „schuldig“ befunden. Eine der vier Talkgäste von Plasberg, eine Theologin, die mit einem Verfassungsrechtler verheiratet ist, hat das gleich zu Beginn auf den Punkt gebracht: „Hier geht es nicht um eine Entscheidung zwischen ‚richtig‘ oder ‚falsch‘, sondern man mus sich bei zwei ‚falschen‘ Alternativen für die entscheiden, die man für ‚weniger falsch‘ hält.“
Im Film werden einige Klassiker aus ethischen Diskussionen zitiert:
Das Trolley-Problem: Ein Güterzug droht wegen falscher Weichenstellung auf einen vollbesetzten stehenden Personenzug aufzufahren. Ein Weichensteller erkennt die Gefahr und leitet den Güterzug auf ein Nebengleis um, so dass dieser in eine Gruppe von Gleisarbeitern rast, die alle zu Tode kommen. Wie ist die Strafbarkeit des Weichenstellers zu beurteilen?
Nach Kant darf ein Mensch niemals zum Objekt gemacht werden, indem ein anderer über sein Leben entscheidet. Das ist der Kern des Grundgesetzartikels 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wenn das Flugzeug abgeschossen wird, opfert man 164 Menschen, um 50.000 Menschen im Stadion zu retten. Der klassische Vergleich ist hier, einen Mann, der mit einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus kommt, auszuschlachten, um mit seinen Organen einem Dutzend anderer Menschen, die auf eine Organspende warten, das Leben zu retten. Worin besteht der Unterschied zwischen diesem Fall und dem Flugzeugabschuss? Hier verstrickt man sich schnell in Grenzziehungsprobleme: Was, wenn der Mann selbst seinerseits todkrank war? Wieviel Menschen müssen im Stadion sitzen, um den Abschuss zu rechtfertigen? Etc.
Auch der kategorische Imperativ von Kant wird im Film zitiert. „Handle so, dass die Beweggründe
deines Handelns zur allgemeinen Maxime gemacht werden können.“ Lügen sollte keine allgemeine Regel sein. Aber was, wenn sich eine Person bei einem versteckt und es klingelt an der Tür. Man öffnet
und es steht ein zweiter Mann mit einer Axt in der Hand davor, der den ersten erschlagen will und fragt: „Versteckt er sich bei dir?“ Wenn Lügen immer schlecht ist, muss man den Mörder zum Opfer
geleiten. Kann das richtig sein?
(Ganz nebenbei stößt man hier auf ein nettes Paradoxon. Wenn man postuliert, „keine Regel ohne Ausnahme“, dann ist das sicherlich eine
Regel. Wenn der Satz gültig sein soll, dann muss es Ausnahmen geben, also Regeln ohne Ausnahme, was im Widerspruch zur aufgestellten Behauptung steht.)
In der Talkshow führten Franz Josef Jung, früherer Justizminister, und Gerhart Baum, früherer Innenminister, ihre Auseinandersetzung von 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht fort. Damals hatte das Gericht die Abschussmöglichkeit im Luftsicherheitsgesetz als verfassungswidrig zurückgewiesen. Meiner Meinung nach hat Baum in der Diskussion unglücklich argumentiert, wenn er auf die Einhaltung von Grundprinzipien aus dem Grundgesetz und Ewigkeitsgarantien einiger Artikel im Grundgesetz gepocht hat. (Ewigkeitsgarantie heißt, die entsprechenden Bestimmungen können auch durch das Parlament nicht geändert werden. Diese Restriktionen sind uns nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten in die Verfassung geschrieben worden, weil man Angst vor einem wiedererstarkenden Deutschland hatte.)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, „Menschen dürfen nicht zu Objekten gemacht werden“, das alles sind Grundprinzipien, die in der praktischen Realisierung hinterfragt werden müssen und in Gesetzen ausformuliert. Wenn ein Arzt an einen Unfallort kommt und dort mehrere Schwerverletzte antrifft und nicht alle retten kann, muss er eine Entscheidung treffen, wer leben wird und wer sterben muss. Sind die Verletzten dadurch Objekte ohne Menschenwürde?
Baum tat in der Diskussion so, als ob Grundprinzipien oder Verfassungsartikel Werte an sich sind. Meiner Meinung nach sind sie das nicht. Sie verkörpern kollektive Erfahrungen und Kompromisse an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit. Wenn sie an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit nicht mehr zweckmäßig sind, müssen sie änderbar sein. Ein Denkverbot in der folgenden Frage ist jedenfalls nicht sinnvoll: Wenn uns unsere Verfassung oder einige Gesetze gegenüber neuen Bedrohungen – Terroristen – oder Herausforderungen wehrlos macht, sollten sie dann nicht geändert werden?
Einen nichtfiktionalen Fall gab es vor einigen Jahren bei der Entführung des Jungen Jakob von Metzler. Sein Entführer Magnus Gäfgen wurde von der Polizei gefasst, wollte aber den Aufenthaltsort des Entführten nicht preisgeben. Der Polizeipräsident Wolfgang Daschner drohte Gäfgen die Anwendung von Folter an, worauf dieser eingeknickt ist und die Polizei zu dem toten Jungen geführt hat. Nach dem Ende der Entführung zeigt sich Daschner selbst an, weil Folter nach unserer Gesetzgebung nicht zulässig ist. Daschner wurde zu einer milden Strafe verurteilt und strafversetzt.
Hier deutet sich für mich dieselbe (ethische) Lösung an, die auch im Falle des Luftsicherheitsgesetz denkbar ist. Der Staat kann weder den Abschuss eines Passagierflugzeuges noch die Anwendung von Folter erlauben. Implizit würde dadurch auch eine Art von subtilem Zwang auf die Verantwortlichen ausgeübt: Sie dürften dann nicht nur abschießen oder foltern, sondern sie müssten das sogar, wenn die Öffentlichkeit das für das kleinere Übel hält. Aber der Einzelne kann heute nach Befragung seines Gewissens sich für den Abschuss (so wie der Pilot im Film) oder die Folter (so wie Daschner in der Realität) entscheiden, muss danach aber mit den juristischen Konsequenzen leben, kann auf die mildeste denkbare Strafe hoffen und auf die moralische Anerkennung und Dankbarkeit der Öffentlichkeit.
Im Film wird übrigens auch die Problematik des Nicht-Handelns thematisiert: Die Verantwortlichen, von der Verteidigungsministerin bis zum unmittelbaren Vorgesetzen des Piloten, lassen das Fußballstadion nicht räumen, weil sie sich insgeheim darauf verlassen, dass der Pilot schon schießen wird. Denn auch das wird angesprochen: In den Alarmrotten der Luftwaffe dienen nur Soldaten, von denen ihre Vorgesetzten annehmen, dass sie im Ernstfall auch schießen werden. Nach heutiger Rechtslage werden die Piloten damit mit ihrer Entscheidung allein gelassen.
In der Abstimmung nach dem Film wurde deutlich, dass eine breite Mehrheit in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Abschuss befürworten würde, obwohl das zum Beispiel in Deutschland nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz verstößt. In anderen Ländern ist man da seitens der Regierung weniger zögerlich, ich bin mir ziemlich sicher, dass man in den USA oder in Großbritannien abschießen würde, in China und Russland sicher auch. Es gibt auch eine Menge abweichender Regelungen in anderen Ländern in anderen, ethisch ebenfalls schwierigen Fragen. In einigen Ländern ist Abtreibung vollkommen verboten, in anderen darf legal noch kurz vor der Geburt abgetrieben werden. Sind diese Länder weniger demokratisch als wir, denken sie weniger nach, haben sie eine schlechtere Verfassung, sind sie dort unmoralischer? Keine Denkverbote und keine aufgeschriebenen Prinzipien mit Ewigkeitsgarantie! Sonst könnte man gleich bei den Zehn Geboten bleiben, dieses Mal nicht den Deutschen von den Alliierten diktiert, sondern Moses von Gott.
Gastbeitrag von: Dr. Ralf Poschmann